Die Geschäftsführung der VESTISCHEN ARBEIT prüft zur Zeit, „wie mit vertretbarem Aufwand eine gezielte, flächendeckende Prüfung und Auswertung aller relevanten Fälle erfolgen kann“. „Hierzu gehören u. a. die Ermittlung der „möglichen“ Fälle, das Erlassen einer Dienstanweisung, die Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ein... Mehr...