DIE LINKE. Fraktion im Rat Castrop-Rauxel hat dem Bürgermeister heute ihren Antrag an den Rat der Stadt Castrop-Rauxel zur Einführung von Schuleinzugsbereichen analog § 84 Schulgesetz NRW – SchulG zugeleitet.
Schuleinzugsbereiche für Grundschulen sind ein wichtiges Steuerungsinstrument für eine optimale Schulversorgung vor Ort. Mit deren Abschaffung zum 1. August 2008 wurde den Kommunen dieses Instrument aus der Hand genommen.
Mit Sorge haben wir zudem seither beobachtet, dass der Wegfall der definierten Schuleinzugsbereiche Schultourismus und Ghettobildung begünstigte.
Die Wiedereinführung von Grundschuleinzugsbereichen ist richtig und sinnvoll. Würden Eltern ihre Kinder wieder automatisch an einer Grundschule ihres Bezirks anmelden, schafft das stabile Systeme, verschafft das Schulen und Schulträgern (Kommunen) Planungssicherheit.
Die Gestaltung eines zuverlässigen Sozialisationsraums, den Kinder altersgemäß eigenständig „erkunden und erobern“ (explorieren) können, ist ein weiteres wichtiges Argument. Nach unserem Verständnis gehören dazu neben anderem Familie, Nachbarschaft, Spiel(Begegnungs)möglichkeiten, Kindertagesstätte und selbstverständlich auch die Grundschule, die Kinder idealerweise gefahrlos fußläufig erreichen können sollten. Kinder haben zunächst nun einmal einen kleinen Radius.
Die Wiedereinführung von Grundschuleinzugsbereichen ist zudem eine sozial-integrative Maßnahme, da hierdurch Kinder unterschiedlicher Milieus tendenziell zusammengeführt statt separiert werden: Die soziale Entwicklung in den Stadteilen insgesamt, sowie die persönliche Entwicklung und Integration der jeweiligen Kinder wird durch die räumliche Nähe von Schul- und Spielkameradinnen bzw. von Schul- und Spielkameraden unterstützt.
Dieser Text wurde Ruhr Nachrichten, Stadtanzeiger und WAZ am 11.02.211 im Sinne einer Pressemitteilung zugesandt.