Den Trick hatte die Bezirksregierung aber schnell durchschaut: Teilstandortlösung sagen und Schulschließung meinen. Diese Scheinheiligkeit!
Die Bezirksregierung Münster hat die verkappte Auslaufregelung des Ratsbeschlusses kassiert und ihrerseits Fakten, nämlich tatsächliche Teilstandorte geschaffen.
Der Schließungsautomatismus des Ratsbeschlusses 2011/180 vom 14. Juli 2011 ist nicht rechtswirksam, die Teilstandort-gründung selbst aber sehr wohl - bravo: Es gibt noch gesunden Menschenverstand.
Betroffen im Einzelnen sind folgende Regelungen des Ratsbeschlusses:
1. Ab dem Schuljahr 2012/13 (01.08.2012) wird die Grundschule Grüner Weg gem. § 82 Abs. 3 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) als Teilstandort der Grundschule Am Hügel geführt.
Der Teilstandort wird jahrgangsweise aufgelöst, sobald alle angemeldeten SchülerInnen für die Eingangsklasse am Hauptstandort aufgenommen werden können.
2. Ab dem Schuljahr 2012/13 (01.08.2012) wird die Friedrich-Harkort-Schule gem. § 82 Abs. 3 SchulG NRW als Teilstandort der Grundschule Cottenburgschule geführt.
Der Teilstandort wird jahrgangsweise aufgelöst, sobald alle angemeldeten SchülerInnen für die Eingangsklasse am Hauptstandort aufgenommen werden können.
3. ...
4. Ab dem Schuljahr 2015/16 (01.08.2015) wird die Erich-Kästner-Schule gem. § 82 Abs. 3 SchulG NRW als Teilstandort der Grundschule Am Busch geführt.
Der Teilstandort wird jahrgangsweise aufgelöst, sobald alle angemeldeten SchülerInnen für die Eingangsklasse am Hauptstandort aufgenommen werden können.
Die Falle, die SPD/Grüne und CDU listig eingebaut hatten, in dieser Falle sitzen sie nun selbst. Nun müssen sie für jede beabsichtigte Schul-/Teilstandortschließung einen ausdrücklichen Schließungsbeschluss herbeiführen - wie peinlich. Indirekt die Eltern verantwortlich zu machen - wie in der Vergangenheit geschehen - geht nun nicht mehr: "Jeder weiß, wenn an einer Schule 18 Kinder angemeldet werden, kann die Verwaltung die Schule nicht einfach schließen", so Udo Behrenspöhler (SPD) in der Ratssitzung am 8. Dezember 2011 anlässlich des Antrags der FWI-Fraktion vom 14. November 2011; Änderung Schulentwicklungsplan.
Um es noch einmal deutlich hervorzuheben: Das Vorhaben "Der Teilstandort wird jahrgangsweise aufgelöst, sobald alle angemeldeten SchülerInnen für die Eingangsklasse am Hauptstandort aufgenommen werden können" wurde von der Bezirksregierung nicht genehmigt, ist also nicht rechtswirksam, wohl aber der Teilstandortstatus von Grundschule Am Hügel, Friedrich-Harkort-Schule und Erich-Kästner-Schule.
Wir selbst, DIE LINKE, hatten bereits frühzeitig darauf aufmerksam gemacht und das vorgesehene und schließlich beschlossene Verfahren als ein Schulschließungsprozedere bezeichnet. Wir mussten uns dafür rügen und belehren lassen. "Man kann das politisch so interpretieren, deshalb muss es aber noch nicht richtig sein", so Udo Behrenspöhler (SPD), nachdem er uns bereits im Betriebsausschuss 2 als dessen Vorsitzender am 7. Juli 2011 aufgefordert hatte "bitte parteipolitische Polemik zu unterlassen".
Nun musste er sich dann eben selbst von der Bezirksregierung belehren lassen. - Dumm gelaufen!
Vorstehender Text ging auch an die Lokalredaktionen von:
Ruhr Nachrichten
Stadtanzeiger
WAZ
Siehe auch: 'Teilstandortlösung' - Die unglaubliche Rhetorik der CDU
Siehe auch: DIE LINKE. Castrop-Rauxel will den Erhalt der Grundschulen
Außerdem: Bitte keine schulfreien Zonen